1. Vorsitzender



Thomas Hornsteiner



  • vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Rechtsverkehr gemäß Satzung
  • organisiert und leitet die Arbeit des Vorstandes und überwacht die Aufgaben der Vorstandsmitgieder gemäß Geschäftsordnungsvertrag
  • erarbeitet Beschlussvorlagen für den Vorstand und die Mitgliederversammlung und bringt sie in die jeweiligen Vereinsorgane zur Beschlussfassung ein
  • beruft Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ein und leitet sie
  • sorgt dafür, dass den Vereinsmitgliedern die notwendigen Kenntnisse des Vereins-, Kleingarten- und Pachtrechts sowie Umweltrechts vermittelt werden
  • sorgt dafür, dass der Verein seine Rechte und Pflichten im Stadtverband wahrnimmt