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vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Rechtsverkehr gemäß Satzung
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organisiert und leitet die Arbeit des Vorstandes und überwacht die Aufgaben der Vorstandsmitgieder gemäß Geschäftsordnungsvertrag
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erarbeitet Beschlussvorlagen für den Vorstand und die Mitgliederversammlung und bringt sie in die jeweiligen Vereinsorgane zur Beschlussfassung ein
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beruft Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ein und leitet sie
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sorgt dafür, dass den Vereinsmitgliedern die notwendigen Kenntnisse des Vereins-, Kleingarten- und Pachtrechts sowie Umweltrechts vermittelt werden
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sorgt dafür, dass der Verein seine Rechte und Pflichten im Stadtverband wahrnimmt